Krankschreibung per Telefon

Ein wichtiger Kontakt zum Arzt: Das Telefon (19.10.2020; Foto: Henning Klare)
Ein wichtiger Kontakt zum Arzt: Das Telefon (19.10.2020; Foto: Henning Klare)

Sonderregelung für leichte Atemwegserkrankungen

Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu 7 Kalendertage krank geschrieben werden. Voraussetzung ist eine eingehende telefonische Befragung durch den Arzt. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Sinn dieser befristeten Sonderregelung ist es, übervolle Wartezimmer bei den niedergelassenen Ärzten zu vermeiden. Denn allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken. Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Von dieser Entlastung der Wartezimmer sollen vor allem ältere Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren. Sie können notwendige Arztbesuche und Behandlungen nutzen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen.

Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen Corona (COVID-19)-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch in der Praxis anrufen und das weitere Vorgehen besprechen.

Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gilt seit Oktober 2020 und ist vorläufig bis zum 31. März 2021 verlängert worden.